FAQ
Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Wie kann ich mich bewerben?

Sie können sich ganz einfach online über das entsprechende Formular bei uns bewerben.

Aber selbstverständlich können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail, Fax, Post oder persönlich bei uns einreichen.

Kann ich mich auch initiativ bewerben?

Ja natürlich. Für den Fall, dass Sie eine neue Herausforderung suchen, zur Zeit aber keine für Sie passenden Stellen bei uns ausgeschrieben sind, können Sie bei uns den normalen Weg des Bewerbungsverfahrens nutzen.

Wenn Sie sich z. B. zurzeit in einer Anstellung befinden, sich aber lediglich einmal über Alternativen informieren möchten, können wir das gerne in einem persönlichen Gespräch. besprechen. Natürlich ist hier Diskretion oberstes Gebot.

Was ist, wenn ein Kundenbetrieb mich als Kandidat ablehnt?

Bei einem Auswahlverfahren kann das auch einmal passieren.

In diesem Fall haben Sie aber die Möglichkeit, sich mit uns über andere lukrative Stellenangebote zu unterhalten, die vielleicht auch zu Ihnen passen.

Von der Bewerbung bis zum ersten Arbeitstag - wie läuft das eigentlich genau ab?

Sie haben eine interessante Stelle bei uns gefunden, für die Sie sich interessieren?

Dann bewerben Sie sich bei uns -.so wie es Ihnen am leichtesten fällt: online über unsere Homepage, per Mail, Brief, Fax oder einfach persönlich bei uns im Büro. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich vorab bei uns telefonisch oder persönlich über die Stelle zu informieren.

Wir laden Sie dann zu einem Vorstellungsgespräch ein, in dem wir Sie und Sie uns näher kennen lernen können. Zudem beantworten wir Ihnen sämtliche Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle und zu Ihren Perspektiven.

Wenn die Stelle dann immer noch interessant für Sie ist, senden wir - Ihr Einverständnis natürlich vorausgesetzt -  Ihre Unterlagen oder Ihr Profil an unseren Kundenbetrieb.

Wenn auch er Interesse hat, vereinbaren wir ein zweites Vorstellungsgespräch direkt bei unserem Kunden – hier lernen Sie dann den Kunden und den Arbeitsplatz kennen. Weitere Fragen werden besprochen und i. d. R. werden jetzt auch die Lohn- und Gehaltskonditionen und Ihr Eintrittstermin final mit Ihnen besprochen. Wenn Sie sich aber immer noch unsicher sein sollten, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit eines Probearbeitens.

Dann geht eigentlich alles sehr schnell: Für etwaig erforderliche Gesundheitsuntersuchungen vereinbaren wir für Sie einen Termin bei einem Betriebsmediziner in Wohnortnähe. Sobald der sein Ok gegeben hat, erledigen wir gemeinsam den „Papierkram“ (Arbeitsvertrag, Sicherheitsunterweisungen etc.) und Sie erhalten von uns die für Ihren Einsatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung.

Und dann ist Ihr erster Arbeitstag auch schon da.

Wann muss ich meine Stundenzettel abgeben?

Ihre unterschriebenen Stundenzettel/Tätigkeitsnachweise geben Sie immer zum Wochenende ab.

Am Ende des Monats geben Sie Ihren letzten Stundenzettel bis spätestens zum 2. Werktag des Folgemonats ab. Sie können die Nachweise natürlich auch per Post schicken, faxen oder auch mailen. Da wir immer den vollen Kalendermonat abrechnen, beachten Sie bitte, dass ein neuer Monat auch immer auf einen neuen Stundenzettel geschrieben wird.

Die pünktliche Abgabe Ihrer Stundenzettel ist sehr wichtig: Woher sollen wir sonst wissen, wie viele Stunden Sie gearbeitet haben?

Muss ich auch Stundenzettel schreiben, wenn ich im Kundenbetrieb stempel?

Nein, wenn Sie in Ihrem Kundenbetrieb stempeln, dann werden uns Ihre gearbeiteten Stunden vom Kundenbetrieb direkt zugeschickt.

Wen muss ich anrufen, wenn ich mal krank bin?

Wenn Sie - was wir natürlich nicht hoffen wollen - einmal krank sein sollten - oder aus anderen Gründen nicht arbeiten gehen können, dann rufen Sie bitte vor Arbeitsbeginn Ihren Kundenbetrieb an - und danach Ihre bim-Niederlassung.

So wissen dann alle Bescheid.

Wie funktioniert das mit der AU-Bescheinigung?

Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rufen wir elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ab. Das funktioniert aber nur, wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen und uns rechtzeitig über Beginn und Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit informieren.

Wie wird mein Lohn abgerechnet?

Nachdem Sie alle gearbeiteten Stunden des Kalendermonats bei bim eingereicht haben, verarbeiten wir Ihre Stunden. Es wird immer der Kalendermonat abgerechnet.

Wann bekomme ich mein Geld?

Ihren Lohn überweisen wir bis spätestens zum 20. des Folgemonats. In der Regel haben Sie das Geld bereits zur Monatsmitte auf Ihrem Konto. Und wenn Sie einen Teil Ihres Lohns gerne schon vorab zum Monatsende haben möchten, ist dies selbstverständlich auch möglich – sprechen Sie uns einfach an.

Wie beantrage ich Urlaub?

Jeder braucht mal frei. Wenn Sie Urlaub nehmen wollen oder Stunden aus Ihrem Arbeitszeitkonto abbauen wollen, müssen Sie dies vorher schriftlich bei bim beantragen. Zudem sollten Sie dies auch vorher mit Ihrem Kundenbetrieb abklären - der muss ja auch darüber Bescheid wissen.

Die entsprechenden Anträge stehen für Sie auf unserer Homepage zum Download bereit: Ausdrucken – Ausfüllen – Zuschicken – Fertig.

Selbstverständlich könne Sie die Anträge auch persönlich in Ihrer bim-Niederlassung ausfüllen bzw. beantragen.

Was genau bedeutet eigentlich Equal Pay?

Unter Equal Pay versteht man, dass der eingesetzte Leiharbeitnehmer nach einer gewissen Einsatzdauer die gleiche Bezahlung erhält wie der vergleichbare Stamm-Mitarbeiter des Kundenbetriebes.

Es wird zwischen dem gesetzlichen Equal Pay (nach 9 Einsatzmonaten) und dem tariflichen Equal Pay (nach 15 Einsatzmonaten sofern Branchenzuschlagstarifverträge gelten) unterschieden.

Was genau hat es eigentlich mit der Überlassungshöchstdauer auf sich?

Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten, d. h. Sie können für max. 18 Monate bei einem Kunden arbeiten. Danach werden Sie entweder von dem Kundenbetrieb in ein Anstellungsverhältnis übernommen oder Sie arbeiten danach in einem anderen attraktiven Kundenbetrieb.

Von der Überlassungshöchstdauer gibt es allerdings einige Ausnahmen, z. B. in der Metall- und Elektroindustrie, in der es den TV LeiZ gibt, mit dem Kunden Leiharbeitnehmer bis zu 48 Monate einsetzen können.

Wie viele Urlaubstage habe ich eigentlich?

Ihre Urlaubstage sind in unserem Tarifvertrag geregelt:

Sie erhalten je nach Beschäftigungsdauer:

  • im ersten Jahr einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen
  • im zweiten und dritten Jahr einen Jahresurlaub von 27 Arbeitstagen
  • ab dem vierten Jahr einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen
Gibt es auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Auch das ist im Tarifvertrag geregelt:

Sie erhalten je nach Beschäftigungsdauer:

  • nach dem sechsten Monat jeweils 150 Euro brutto, also insgesamt 300 Euro brutto Jahressonderzahlung
  • im zweiten und dritten Jahr jeweils 200 Euro brutto, also insgesamt 400 Euro brutto Jahressonderzahlung
  • ab dem vierten Jahr jeweils 300 Euro brutto, also insgesamt 600 Euro brutto Jahressonderzahlung
Bieten Sie eigentlich auch Studentenjobs an?

Ja, wir haben immer wieder Studentenjobs zu vergeben – schauen Sie sich einfach regelmäßig unsere Stellenangebote an.

Sie können so während Ihrer vorlesungsfreien Zeit nicht nur Geld für Ihr Studium verdienen, sondern auch Erfahrungen sammeln und Kontakte zu Unternehmen knüpfen. Das kann für Sie sehr hilfreich sein, wenn es später darum geht, ein Unternehmen zu finden, bei dem Sie später ein Praxissemester absolvieren können oder bei dem Sie Ihre Master- oder Bachelorarbeit schreiben können.