Ich bin das neue Talent!
Mitarbeiter werben Mitarbeiter.

Wir freuen uns darüber, dass Ihnen bim empfohlen wurde und Sie sich nun bei uns bewerben möchten.

Das können Sie hier jetzt ganz bequem online erledigen. 

Vergessen Sie nicht, unten einzutragen, wer Ihnen bim empfohlen hat.

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Teilnahmebedingungen

Für diese Aktion werden nur die Bewerbungen berücksichtigt, die über das obige Formular innerhalb des Aktionszeitraums 15.09.22 - 31.12.22 übermittelt wurden!

Der Finderlohn versteht sich brutto für den/die Arbeitnehmer/in, welche/r den/die Bewerber/in bzw. das neue Talent empfohlen hat. Die Auszahlung erfolgt mit der Lohnabrechnung, sobald das empfohlene Talent zwei volle Monate für bim Personaldienstleistungen GmbH gearbeitet hat.

Voraussetzung für die Auszahlung des Finderlohns ist, dass das empfohlene Talent von einem/einer bei bim Personaldienstleistungen GmbH beschäftigten Arbeitnehmer/in im u. a. Aktionszeitraum empfohlen wurde und in den letzten 12 Monaten vor Eintritt nicht bereits bei bim Personaldienstleistungen GmbH beschäftigt war.

Intern beschäftigte Arbeitnehmer/innen sind von dieser Aktion ausgeschlossen und dürfen nicht daran teilnehmen.

Aktionszeitraum: 15.09.2022 – 31.12.2022